Wichtige Informationen zum neuen Gesetz zur Maklerprovision
Ab dem 23.12.2020 gilt das neue Gesetz zur Maklerprovision. Vor allem Immobilienkäufer sollten dieses Gesetz kennen. Vielen Käufern wird dadurch die Finanzierung einer eigenen Immobilie erleichtert.
Was versteht man unter einer Maklerprovision?
Beim Kauf oder Verkauf einer Immobilie tritt der Immobilienmakler als neutraler Vermittler und Berater zwischen einem Käufer und Verkäufer auf. Er erhält für seine Dienstleistung eine Maklerprovision bzw. Courtage.
Die Höhe der Provision ist gesetzlich nicht vorgeschrieben. Die verbreitete Provisionshöhe liegt jedoch bei 3,57 Prozent inkl. MwSt. für Verkäufer und 3,57 Prozent inkl. MwSt. für Käufer.
Wer bezahlte bisher die Maklerprovision?
Bis zum Inkrafttreten des neuen Gesetzes (§§ 656a bis 656d BGB) gab es keine gesetzliche Vorgabe zur Aufteilung in zwei gleichen Teilen der Maklerprovision bezüglich der Bezahlung.
In den Bundesländern Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen und in einigen Teilen Niedersachsens war es üblich, dass die Immobilienkäufer die Maklerprovision vollständig zu tragen hatten.
In den anderen Bundesländern sollten sich Käufer und Verkäufer die Provisionen eigentlich teilen. Da es aber hierzu bisher keine gesetzlich festgelegte Regelung gab, wurde sie in der Praxis häufig nicht umgesetzt. Auch hier zahlten die Käufer die volle Maklerprovision.
Die Kombination aus Maklerprovision, Grunderwerbssteuer und Notarkosten führte nicht selten zu hohen Nebenkosten, bis zu 15 % des Kaufpreises. Nebenkosten werden meist durch Eigenkapital finanziert.
Diese Änderungen gelten ab dem 23.12.2020
Das neue Gesetz (§§ 656a bis 656d BGB) soll zu mehr Klarheit und einer gerechten Preisfindung nach den Marktgrundsätzen führen. Deshalb muss die Provision beim Erwerb eines Einfamilienhauses oder einer Eigentumswohnung zukünftig zur Hälfte zwischen Käufer und Verkäufer – sofern sie Verbraucher sind – aufgeteilt werden, sobald ein Makler als Interessenvertreter für beide Seiten tätig wird (§ 656c BGB).
Wenn ein Verkäufer einen Makler alleine beauftragt, (§ 656d BGB) darf er die Courtage nur noch zu 50 Prozent an den Käufer weitergeben. Aus Transparenzgründen muss der Käufer seine Provision erst überweisen, nachdem der Verkäufer seinen Anteil nachweislich geleistet hat. Dies schützt den Käufer als Verbraucher und bringt ihm eine erhebliche finanzielle Entlastung.
Beispiel: Bei einer vereinbarten Maklerprovision von 7,14 Prozent inkl. MwSt., sinken die Nebenkosten für den Käufer um mindestens 3,57 Prozent inkl. MwSt. Bei einer Immobilie im Wert von 400.000 EUR kann dies eine Ersparnis von 12.000 EUR bedeuten. Da die Nebenkosten meist aus Eigenkapital finanziert werden müssen, kann dieser Betrag für einen Käufer kaufentscheidend sein.
Mit Inkrafttreten des neuen Gesetzes (Textformerfordernis § 656a BGB), muss der Maklervertrag schriftlich erfolgen. Der schriftliche Vertrag sorgt bei allen Beteiligten für Rechtssicherheit.
Vorteile des neuen Gesetzes zur Maklerprovision
Die Verteilung der Maklerkosten bei der Vermittlung von Wohnungen und Einfamilienhäusern sorgt für eine faire Provisionsverteilung zwischen Käufer und Verkäufer. Meistens sind es die Verkäufer, die einen Makler beauftragen.
Die paritätische Kostenverteilung wird zu stärkeren Verhandlungen zwischen Maklern und Immobilienverkäufern führen, da die Verkäufer jetzt die Hälfte der Maklerkosten übernehmen. Die Makler werden den Mehrwert ihrer Dienstleistung darlegen müssen, um die Provisionshöhe zu rechtfertigen. In der Zukunft werden sich vor allem Makler durchsetzen, die durch ihr Fachwissen überzeugen. Dies führt insgesamt zu einer Professionalisierung der Immobilienbranche.
Das neue Gesetz bewirkt eine Senkung der Kaufnebenkosten. Das wird die Nachfrage nach Immobilien steigern. Davon profitieren die Immobilienverkäufer, da sich eine erhöhte Nachfrage in der Regel positiv auf die Immobilienpreise auswirkt.
Gibt es Ausnahmen?
- Ja. Das neue Gesetz gilt nicht für institutionelle Anleger, Unternehmer und Kapitalanleger, die z.B. Mehrfamilienhäuser, Gewerbeimmobilien, Wohn- und Geschäftshäuser, oder ähnliches erwerben. Bei diesen Immobilientransaktionen wird die Maklerprovision weiterhin zwischen Käufer und Verkäufer frei vereinbart.
- Es steht dem Auftraggeber – in der Regel der Verkäufer – immer frei, die Maklerprovision vollständig zu übernehmen und damit den Käufer zu entlasten.
Warum sich die Beauftragung eines Immobilienmaklers lohnt
Der Verkauf oder Kauf einer Immobilie gehört für die meisten Menschen zu der weitreichendsten finanziellen Entscheidung im Leben. Der aufwendige Prozess erfordert ein umfangreiches Fachwissen, über welches ein Laie in der Regel nicht verfügt. Irrtümer oder Fehler bei der Kaufentscheidung oder Finanzierung können schwerwiegende bzw. existenzbedrohende Folgen haben.
Gerade für die Immobilienbewertung, die strategische Vermarktung, die Unterlagenbeschaffung und Interessentenbetreuung ist es ein großer Vorteil, wenn Sie einen kompetenten Fachmann an Ihrer Seite haben. Ein sehr gut ausgebildeter Immobilienmakler bietet einen professionellen Marketing Mix, unterstützt bei der Koordination der Vertrags- und Objektaufbereitung und dokumentiert die Objektübergabe.
Das neue Gesetz wird für eine Professionalisierung der Immobilienbranche sorgen. Für Immobilienmakler wird es durch die Einführung des Gesetzes noch wichtiger über eine qualifizierte Ausbildung bzw. Expertenwissen zu verfügen. Da Immobilienverkäufer ab dem 23.12.2020 die Hälfte der Maklerprovision übernehmen müssen, werden sie die Dienstleistung des Maklers mehr hinterfragen und die Provisionshöhe verhandeln. Es wird stärker denn je auf die Leistungen ankommen, die ein Makler bieten kann.